Das Ziel der Grundstücks- und Immobilienbewertung ist die Ermittlung des Verkehrswertes oder Marktwertes für folgenden Zweck:
- Wertermittlung zum Zweck des Verkaufes
- Wertermittlung in Scheidungsauseinandersetzungen (Ermittlung des Zugewinns)
- Wertermittlung bei Erbauseinandersetzungen
- Wertermittlung für die Zwangsversteigerung
- Wertermittlung zum Zweck der Beleihung
- Wertermittlung zum Zweck der Bilanzierung
- Wertermittlung zum Zweck der Besteuerung (Einheitswert, Grundbesitzwert)
- Wertermittlung zum Zweck der Bestimmung des Versicherungswertes
Dafür werden verschiedene Wertermittlungsverfahren verwendet. Man unterscheidet folgende Bewertungen und Gutachten:
![]() |
|
Die Grundlage vieler Immobilienpreise sind Verkehrswertgutachten von Gutachtern und Sachverständigen. Diese Wertermittlungen orientieren sich in der Regel am Sach- bzw. am Ertragswert der Immobilie und sollten über die Feststellung des Verkehrswertes mit dem Marktwert in Einklang gebracht werden.
Ein Verkehrswert- oder Beleihungsgutachten benötigen Sie für Ihre Bank oder für vermögensrechtliche Auseinandersetzungen.
Als Mitglied im zertifizierten "Bundesverband Freier Sachverständiger" erstellen wir selbst Wertgutachten.
Wir verfügen über das notwendige Know- how und arbeiten in Ihrem Auftrag. Das garantiert eine schnelle und unbürokratische Abarbeitung.
Für weitere Informationen und für ein konkretes Angebot nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf!